Jugendschutz  -FSK- 


Liebe Eltern,

bitte achtet auf die jeweilige FSK Kennzeichnung der Filme.


Da uns Jugendschutz sehr wichtig ist und wir auch zur Einhaltung verpflichtet sind, kontrollieren wir im Zweifelsfall den Ausweis schon beim Ticketkauf und nochmal beim Einlass in den Saal.


FSK 0: Filme mit einer FSK 0-Kennzeichnung sind ohne Altersbeschränkung freigegeben. Unbeschadet dieser Voraussetzung dürfen Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, Filmvorstellungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.


FSK 6: Filme mit einer FSK 6-Kennzeichnung dürfen nur von Personen besucht werden, die mindestens 6 Jahre alt sind. Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, dürfen Filme mit einer „FSK 6“-Kennzeichnung auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.



Ausnahmen gibt es jedoch:

FSK 12: Kinder ab 6 Jahren, aber unter 12 Jahren, dürfen den jeweiligen Film in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anschauen. Der Erziehungsberechtigte kann aber via "Erziehungsbeauftragung" eine andere volljährige Person bestimmen, die an der Stelle der Eltern die Begleitung übernimmt. Hierfür ist die "Erziehungsbeauftragung" auszufüllen und der Personalausweis vorzuzeigen.



Bitte auch beachten wenn Kinder/Jugendliche eine Vorstellung alleine besuchen:

Neben den FSK-Richtlinien sind auch bestimmte Zeitvorgaben einzuhalten:

  • Minderjährige Kinobesucher ab 6 bis einschließlich 13 Jahren sind verpflichtet das Kinogebäude um 20 Uhr
  • Kinobesucher ab 14 bis einschließlich 15 Jahren um 22 Uhr
  • Kinobesucher ab 16 bis einschließlich 17Jahren um 24 Uhr zu verlassen!


In Begleitung eines Elternteils gelten diese Zeitvorgaben allerdings nicht. Auch hier ist es möglich eine volljährige Person als Begleitperson zu bestimmen, auch hier gilt: "Erziehungsbeauftragung" vorab ausfüllen und Personalausweis mitbringen!

 



ACHTUNG! BEI FSK 16 & FSK 18 GIBT ES ABSOLUT KEINE AUSNAHMEN!

Es gelten weder Begleitpersonen noch die Erlaubnis der Eltern!

Hier ist es zwingend notwendig, dass jeder Besucher diese FSK erfüllt!

Somit, JEDER Gast, der einen Film mit FSK 16 anschauen will, muss mindestens 16 Jahre alt, bei FSK 18 mindestens 18 Jahre alt sein!

 


Liebe Eltern,

nach dem Jugendschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind erlaubt:

- der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren

- der Kinobesuch von Kindern von 12 – 16 Jahren bei Beendigung der Vorführung nach 22 Uhr

- der Kinobesuch von Jugendlichen von 16 – unter 18 Jahren nach Beendigung der Vorführung nach 24 Uhr


Bitte beachten Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrags:

- die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein!

- sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Sie/Er übernehmen auch in rechtlicher Hinsicht Verantwortung und Aufsichtspflicht!


Die „Erziehungsbeauftragung“ ist nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie gegen Vorlage eines Ausweisdokuments der beauftragten Person gültig!

Bitte vor dem geplanten Kinobesuch ausfüllen, damit es keine Missverständnisse gibt und wir wissen, dass Sie als Eltern einverstanden sind!


Hier gibt es die "Erziehungsbeauftragung" zum Ausdrucken.


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